Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum bestätigte gestern gegenüber der mexikanischen Presse eine gegen Google eingereichte Klage. Das Unternehmen hatte aufgrund des kurz nach US-Präsident Trumps Amtsantritt verkündeten Erlasses, den Golf von Mexiko in amtlichen US-Kartenwerken künftig als „Golf von Amerika“ zu bezeichnen, reagiert und auf die in den USA angezeigten Karten diese Änderung anzuzeigen. Nach mexikanischem Verständnis gelte die weder mit der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO) noch mit den Anrainerstaaten des Golfs abgestimmte Umbenennung lediglich für die USA, mithin regional. Google habe sie nun für alle seine global angezeigten Karten übernommen, auch für aus Mexiko aufgerufene. Trump hatte bereits erklärt, dass das Dekret nur für den Teil gelte, der dem Festlandsockel der Vereinigten Staaten entspreche, was Mexiko und Kuba ausschließen solle. Sheinbaum argumentiert, dass Google für den zu Mexiko (und Kuba) gehörenden Teil die Bezeichnung „Golf von Mexiko“ (Golfo de México) beibehalten müsse. Der Teil, der zu ihnen gehöre, „kann heißen, wie sie wollen, aber der Teil, der zu Mexiko gehört, und auch der Teil, der zu Kuba gehört, kann nicht umbenannt werden.“

Der zum Bundesamt für Kartographie und Geodäsie gehörende Ständige Ausschuss für Geographische Namen (StAGN), der die United Nations Group of Experts on Geographical Names (UNGEN) berät, sieht keine juristische Handhabe, gegen Trumps Dekret vorzugehen, emphielt aber wie die IHO, sich abzustimmen. Es weist darauf hin, „für Neubenennungen und Umbenennungen, die manchmal doch auch sinnvoll sein können“, in erster Linie Namen in Betracht zu ziehen, „die sich aus der örtlichen geographischen, kulturellen, historischen oder kulturlandschaftlichen Situation ergeben.“ Es sagt zudem, dass zwei Funktionen – Idendifikationsfunktion und Verortungsfunktion – bei einer Namensänderung erfüllt sein sollen. Erstere diene der eindeutigen Identifikation eines geografischen Objektes, die andere der Lokalisierung dieses Objektes im Raum.
Ob die Klage erfolgreich sein wird, hängt allerdings auch davon ab, welche Bedeutung das Gericht der durch Google vorgenommenen Massenbeeinflussung vor allem auch künfiger Generationen beimisst. Als letzte Patrone bliebe Mexiko die Sperrung der Google-Kartendienste für sein Territorium.

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