Dortmunds abgewählter Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) führte während der Leitung seiner letzten Ratssitzung am 9. Oktober 2025 die Phalanx der Antidemokraten an, in der erneut ein Ausgrenzungsbeschluss der im Rat vertretenen AfD erging. Der Beschluss hat zum Kerninhalt, dass die im Stadtrat vertretenen Parteien – SPD, Grüne – sich einig sind, Abstimmungen auszuschließen, bei denen eine Mehrheit nur mit Stimmen der AfD zustandekäme. Erst im Februar hatte die Bezirksregierung in Arnsberg als Kommunalaufsichtsbehörde einen vergleichbaren ersten „Brandmauer-Beschluss“ mit deutlichem Hinweis auf die Rechtslage kassiert. Damals stimmten zwar CDU und FDP mit gemeinsam gemäß der Kommunalwahlen von 2020 26% dagegen, doch besaßen SPD, Linke und Grüne eine Mehrheit von 60,4%. Die AfD kam auf 5,5%.
Seit den Kommunalwahlen vom September 2025 hat Westphal die SPD zwar nicht so stark geschrumpft wie vor fünf Jahren, als sie mit ihm 8,2% Verluste eingefahren hatte und die Grünen 8,3% hinzugewinnen konnten, aber auch jetzt gelangen ihm Verluste von 5,1%; die Grünen wurden um 8,3% zurückgestutzt. Die AfD erreichte 11,1% mehr und kommt nun auf 16,6%, was ihr 18 Sitze im Rat einbringt. Da der neue Stadtrat erst im November zu seiner konstituierenden ersten Sitzung zusammenkommt, wurde mit der noch amtierenden Mehrheit der schon einmal kassierte Beschluss aufgewärmt und erneut gefasst. Doch Westphal, ehemaliger Bundesvorsitzender der Jusos, interessierte nicht, dass die Kommunalaufsicht den „antikapitalistischen Schutzwall“, wie die Brandmauer in Anlehnung an die von der ehemaligen DDR errichtete einstige Mauer zur BRD auch genannt werden kann, den ersten Ausgrenzungsversuch kassiert hatte.
Westphal, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, ist anderer Meinung zur Rechtslage und hält die Bewertung aus Arnsberg für nicht bindend. Der renitente Oberbürgermeister ohne nennenswerte Leistungsbilanz für die Stadt ist seinen Posten ohnehin losgeworden, da er in die Stichwahl gegen den CDU-Vertreter musste und sie verlor. Die Rechtslage sei unverändert, heißt es aus Arnsberg, das auch diesen erneuten „Brandmauer-Beschluss“ aufzuheben gedenkt. Grundlage hierfür ist auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2020, das einem ähnlichen Versuch der niederrheinischen Stadt Kaarst, der von der Kommunalaufsicht aufgehoben war, eine Absage erteilt hatte, indem es der übergeordneten Behörde Recht gab.
GEOWIS

