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BUNDESVERFASSUNGSERICHT

Verzicht und Blick zurück im Zorn

Die Potsdamer Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur für einen Richterstuhl am BverfG heute zurückgezogen und teilt genauso wie ihre Unterstützer unreflektiert aus
Von THORSTEN RICHTER |
Lesedauer ca. 4-5 Minuten |
07.08.2025

Es hatte sich abgezeichnet, dass die Chancen der von der SPD favorisierte Rechtsprofessorin Brosius-Gersdorf für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht (BverfG) gegen null tendierten. Ihre Haltung und Rechtsauffassung zum Paragraphen 218 StGB, zur pränatalen Menschenwürde, zum Klimaschutz liegen doch zu deutlich in der Tradition linker Positionen, selbst wenn sie sie „aus der Mitte der Gesellschaft“ kommend verortet. Links ist geometrisch nicht die Mitte. Teile dieser Mitte befinden jedoch sich im Bundestag, verkörpert durch eine nicht unwesentliche Anzahl von CDU/CSU- und AfD-Abgeordneten, die bereits am letzten Sitzungstag, 10. Juli, dafür gesorgt hatte, dass die für die Wahl notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zustandekam. Die Hürde liegt also hoch. Es ist keine Schande, sie zu reißen.

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Anstelle eines stilvollen und gesichtswahrenden Verzichts auf das Amt, wartete sie jedoch das Geschehen teils aktiv ab, indem sie sich übermäßig rechtfertigte, repetativ auf ihre Arbeit als Wissenschaftlerin hinwies und Anwälte bemühte, gegen sie kurz vor der Wahl erhobene Vorwürfe durch den Plagiatsaufspürer Stefan Weber zu entkräften. Nachdem Weber in der vergangenen Woche ein 86seitiges Gutachten öffentlich vorlegte, in dem er auch für juristische Laien erkennbar 91 Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten ihrer Dissertation mit der Habilitationsschrift und früheren Arbeiten ihres Gatten darstellt, wurde die Luft für die Juristin doch arg dünn. Zwar versandten ihre Anwälte eine inhaltlich wenig konkrete Abmahnung nebst einer recht unsubstanttierten Unterlassungserklärung, doch die Universität Hamburg (UHH) will nun die 1997 eingereichte Dissertation einer Prüfung auf Plagiatsverdachts unterziehen.

In ihrer Verzichtserklärung rügt Brosius-Gersdorf – ohne auch nur ein Beispiel zu konkretisieren oder ein Zitat zu verwenden – Medien, „insbesondere Leitmedien“, die ihre Haltung und Rechtsauffassung kritisch betrachten: „Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst „Speerspitze“ eines ehrabschneidenden Journalismus waren. Gleichwohl spricht sie von „Kampagnencharakter“ und versäumt nicht, gegen die CDU/CSU-Abtrünnigen etwas verworren nachzutreten: „Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab.“

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Als befände sie sich am Pult in einer Vorlesung, doziert sie: „Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen „Resilienz“ zeigen.“ Wer diese „bestimmten Seiten“ sind, bleibt ungenannt. Weiter heißt es: „Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.“ Demzufolge könnte auch ein fachlich kompetenter Jurist, der zufällig nationalsozialistischen oder kommunistischen Ideen anhängt, an das BverfG gelangen. Um genau dies zu verhindern, kommt der sich aus mehreren Kriterien zusammensetzenden persönlichen Eignung ebenfalls Bedeutung zu. Das ist in nahezu allen Beamtenpositionen Teil der Besetzungsvoraussetzungen.

Ausdrücklich bedankt sich Brosius-Gersdorf bei ihren Unterstützern. „Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt.“ Folgerichtig kommen von dort teils irrationale Äußerungen. Finanzminister Klingbeil (SPD) meint, dass „diejenigen, die am Ende nicht zu ihrem Wort innerhalb der Koalition gestanden haben, dringend aufarbeiten müssen, was da passiert“ sei und dass „so ein Vorfall sich nicht wiederholen“ dürfe. Arbeitsministerin Bas (SPD) sieht in der medialen Kritik an der Juristin eine „Hetzkampagne“, für die „rechte Netzwerke“ verantwortlich seien. Beispiele nennt sie nicht. Aber es wird einmal mehr verdeutlicht, dass die kritische Auseinandersetzung mit linken politischen Positionen und Rechtsauffassungen als Hetze diffamiert wird.

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