Ein Fehlgriff bei der Besetzung der drei Vakanzen – zwei mit Vorschlagsrecht SPD, eine von der CDU – beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) konnte gerade noch verhindert werden: die an der Uni Potsdam lehrende Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, die keine parlamentarische Mehrheit zustandebekam und zum einen wegen ihrer teils diametral zum Grundgesetz stehenden Auffassungen, zum anderen aufgrund massiver Plagiatsvorwürfe hinsichtlich ihrer Dissertation aus dem Ring gestiegen ist, obwohl Sozialdemokraten, Grüne, Linke und der größere Teil der CDU/CSU bis dahin an ihr festgehalten hatten. CDU-Fraktionschef Jens Spahn hatte in seiner Fraktion keine Mehrheit erhalten. Ausgelöst hatten den Stimmungsumschwung eine Reihe von öffentlichen Äußerungen und Publikationen, die wie die Plagiatsvorwürfe der Soziologe Stefan Weber recherchiert hatte.
Nicht die gleichen Auffassungen wie Brosius-Gersdorf sind dem einstigen Protegée, Ann-Katrin Kaufhold, des ehemaligen BverfG-Richters und -Präsidenten des 2. Senats, Andreas Voßkuhle, Lehrstuhlinhaber an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, eigen. Kaufholds rechtstheoretische Auffassung zum Klimawandel liegt zwar immer noch im Trend der seit dem ersten Bericht an den Club of Rome (1972) von Meadows/Randers (The Limits To Growth) ausgelösten Umweltsensibilisierung, aber bedenklicher erscheint ihr Verständnis zu demokratisch und auf nationaler Ebene zustandekommenden Machtverhältnissen durch Wahlen. Sie würde ein supranationales, gar globales Kontrollsystem, ein Modell aus dem „Finanzmarktrecht“ bevorzugen, wie einigen ihrer Schriften zu entnehmen ist. Ein solches Modell als Ersatz für ein Grundgesetz oder eine Verfassung wäre dann nichts weniger als ein globaler Totalitarismus.
Plagiatsforscher Weber hat mit Blick darauf die Publikation Schmetterlinge und das Verwaltungsrecht (Osaka University Law Review) aus dem Jahr 2018 ausgegraben und daraus in einem Beitrag für die Berliner Zeitung zitiert: „Dass ich von Systemaufsicht und z.B. nicht von Überwachung oder Kontrolle spreche, ist in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass das Finanzmarktrecht mein Hauptreferenzgebiet bildet und man dort traditionell von Finanzmarktaufsicht spricht“, heißt es dort von Kaufhold. Weiter zitiert er sie: „Eine Systemaufsicht ist mithin weder Staats noch Wirtschaftsaufsicht, sie ist weder Fremd- noch Selbstkontrolle. Sie tritt viel mehr (sic!) als eigenständige Grundform der Aufsicht neben die tradierten Kategorien. Der Gesetzgeber sollte sich dieser neuen Aufsichtsform bedienen, wenn er systemische Risiken abwehren möchte.“
Käme Kaufholds „neue Kontrollform“ zum Tragen, wäre es um individuelle Freiheiten schlecht bestellt. Demokratie wäre passé. Regierungen, und selbst das Staatenkonglomerat Europäische Union, das seit dem Vertrag von Lissabon massiv in die Souveränität seiner Mitgliedsländer eingreift, könnten sich auf eine weitere, eine ultimative Instanz beziehen, wenn sie ihren Bevölkerungen die Daumenschrauben weiter anzuziehen gedächten. Dass nicht wenige dazu bereit sind, hat die Corona-Pandemie gezeigt. Ein erster Testlauf wurde gerade mit den ausgeweiteten Befugnissen der Weltgesundheitsorganisation gestartet. Kaufholds gegen das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) gerichteten Ansätze disqualifizieren sie daher für einen Richterstuhl beim BverfG.
Update: Am 25.09.2025 wurde Ann-Katrin Kaufhold zur Richterin für den 2. Senat des BVerfG vom Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
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