Ist die deutsche Justiz auf Abwegen? Bei manchen Entscheidungen zu Angeklagten liegt diese Vermutung nahe. Untreue in besonders schwerem Fall sieht nach deutschem Strafgesetzbuch (§ 266 StGB) eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. Betrug, Paragraph 263 StGB, zieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen von mindestens einem bis zu zehn Jahren. Schon der Versuch ist strafbar, und auch die Absicht, einem Dritten durch Betrug oder Untreue Vorteile zu verschaffen.
Der ehemalige Personalvorstand des Volkswagenkonzerns, Peter Hartz (65) hatte das Glück, in den Genuss eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richter zu kommen. Hartz, dessen Nachname mit einigen Millionen vom Arbeitsleben Ausgegrenzten und ehemaligen Sozialhilfeempfängern verbunden bleiben wird, war geständig. Unter Schülern nennt man das eine Petzliese. Doch Peter Hartz hat offenkundig nur ein wenig gepetzt, gerade soviel, dass die innerbetriebliche Struktur bundesdeutscher Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, und zum Sachverhalt auch nur soviel, dass nur keine brasilianischen Prostituierten nebst Übersetzern vor der niedersächsischen, nun ja, geradezu provinziellen Justiz zu Gehör kommen. Statt die Öffentlichkeit in den Genuss pikanter Details kommen zu lassen – das Interesse am festiven und sexuellen Verhalten des ehemaligen Bundeskanzler-Schröder-Einflüsterers war und ist enorm -, verordnete sich Peter Hartz Reue, Einsicht und Petzen. Vögeln, selbst noch so intensives, ist oft ein adhoc-Vergnügen.
Die Prostituierten aus Brasilien oder anderen Ländern kamen zu Hartzens Glück juristisch nicht zum Einsatz. Schon wie beim Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den vom Verkauf von Mannesmann an Vodaphone mit Erfolgsprämien bedachten, aber nur mit einem Freispruch zweiter Klasse in Freiheit gelassenen Figuren, zeigte sich eine Erosion des deutschen Justizwesens. Eine Verurteilung Ackermanns, Essers und Konsorten hätte den Standort Deutschland beschädigt. Was natürlich Quatsch ist. Sie hätte die Personen beschädigt, den Standort Deutschland, besser: die deutsche Justiz, jedoch hervorgehoben. Chance vertan, sprach der Hahn.
Jeder Eierdieb hätte eine empfindlichere Strafe zu erwarten. Jeder Kleinbertrüger oder Betrüger wird rigoros abgeurteilt. Peter Hartz, der Unsägliche, verlässt nun mit dem vom Landgericht Braunschweig vor Prozessbeginn abgesprochenen milden Urteil von zwei Jahren auf Bewährung samt einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 1600 Euro im Gepäck den Gerichtssaal. Josef Ackermann ficht das Stigma des Zweite-Klasse-Freispruchs nicht an. Er macht im Sinne der Aktionäre und auch im Sinne des zweizüngigen Verbands der Kleinaktionäre weiter. Peter Hartz wird schon froh sein, wenn er mit der eigenen Situation klarkommt. Die Unterminierung des Rechtsstaats aber hat neue Krieger bekommen. Sie sitzen nun in der Rechtssprechung der Landes-, Oberlandes- und – mitunter – Bundesgerichte.
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