Hat jemand mit jemandem zusammen gearbeitet oder zusammengearbeitet? Ist jemand aus dem Urlaub zurück gekommen oder zurückgekommen? Kann man etwas tot schweigen oder doch besser totschweigen? Wird jemand zurechtgewiesen, zu Recht gewiesen oder zurecht gewiesen? Ist jemand hinterhergekommen oder hinterher gekommen? Im Zweifel schreibt der journalistische Profi alles getrennt und der Laie ebenso, ohne die Regel des Bedeutungszusammenhangs zu beherzigen oder sich zumindest an jene Schreibweisen zu erinnern, die trotz Rechtschreibreform unverändert bleiben.
Besondere Probleme bereiten offenbar trennbare Verben und Verbverbindungen mit Adverbien und Adjektiven. Verben also, die eine Vorsilbe (Präfix) besitzen, die sich abtrennen lässt und in der Gegenwartsform (Präsens) in einem einfachen Aussagesatz an die letzte Position gestellt wird. Zum Beispiel: Er kommt nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück (zurückkommen). Sie hörte ihm konzentriert zu (zuhören). Das Kind lief seiner Mutter instinktiv hinterher (hinterherlaufen). Das Paar passte gut zusammen (zusammenpassen). Die beiden Mittelstürmer kamen gut miteinander zurecht (zurechtkommen). Was in der Gegenwartsform zusammengeschrieben – nicht zusammen geschrieben – wird, ist in der Vergangenheitsform (Präteritum), in der vollendeten Gegenwart (Perfekt) und vollendeten Vergangenheit/Vorvergangenheit (Plusquamperfekt) genauso. Beispiele: Als er aus dem Urlaub zurückkam (zurückgekommen ist/war); während sie mit ihm zusammenarbeitete (zusammengearbeitet hat/hatte); als sie gut miteinander zurechtkamen (zurechtgekommen sind/waren). Diesbezüglich hat sich gegenüber der Zeit vor der Rechtschreibreform nichts geändert.
Fehler werden – auch bei renommierten Verlagen, insbesondere Zeitungsverlagen – gemacht, wenn es um den Bedeutungszusammenhang geht. Sind zwei Menschen nun zusammengekommen (im Sinne von sich treffen) oder zusammen gekommen (im Sinne von gleichzeitig erschienen oder – umgangssprachlich – einem gleichzeitigen Orgasmus)? Beim Verb zurechtkommen werden häufig ähnliche Fehler begangen. Etwa wenn es heißt: Politiker A ist mit Politiker B gut zu Recht gekommen (richtig: zurechtgekommen). Oder: Die beiden sind gut zurecht gekommen (richtig: zurechtgekommen). Wenn jemand gut mit jemandem zurechtkommt, ist es erfreulich zu lesen, wenn er das auch richtig schreibt. Man versteht sich. Wenn jemand zu Recht einer Veranstaltung beiwohnt – also dorthin aufgrund einer Einladung gekommen ist -, mag das den, der ihn dort nicht erwartet hatte, zwar überraschen, aber die Schreibweise ist richtig. Wie auch dann, wenn es vor Gericht darum geht, zu (seinem) Recht zu kommen.
Manchmal hapert es in der Schreibweise beim Anwender auch bei der Verbindung von Adjektiven mit Verben, was mitunter belustigenden oder fragwürdigen Aussagewert zeitigen kann. So, wenn davon gesprochen wird, jemand habe jemanden tot geschlagen statt totgeschlagen. Gerichtsmediziner stehen dann vor einem Rätsel und müssen Ermittlungsbeamten die Frage beantworten – oder vice versa -, wie das denn funktioniere, wenn ein Toter jemanden schlage? Diese Frage aber stellen sich viele Deutsche nicht, wenn sie schreiben. Darunter leider auch viele, zu deren beruflichem Handwerkszeug die korrekte Anwendung der deutschen Rechtschreibung und Grammatik gehört. Gerade aber jene, die die Schriftsprache täglich verbreiten, indem sie Unterricht geben, Artikel oder Bücher veröffentlichen, müssen eher einmal zu viel als zu wenig nachschlagen, ob ihr Schriftdeutsch korrekt ist. Flüchtigkeitsfehler ausgenommen. Diese entstehen häufig, wenn unter Zeitdruck geschrieben wird. Falsche Getrennt- oder Zusammenschreibung aber hat nichts mit Flüchtigkeit zu tun. Eher schon mit mangelndem Verständnis für Rechtschreibung und Grammatik, nicht selten auch mit purer Bequemlichkeit, sich schlau zu machen, wenn Zweifel bestehen. Verben mit dem Präfix „zurück“ werden übrigens immer zusammengeschrieben.
Quellen: Duden, Bd. 1, 2, 4, 9; Dreyer/Schmitt, Lehr- und Übungsbuch der deutschen Grammatik

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