Dissertationen sollen vor allem aus zwei Gründen angefertigt werden: zum einen, um den Forschungsstand des Faches weiterzubringen, zum anderen, um die Befähigung zu redlichem wissenschaftlichem, mithin methodisch strukturiertem Arbeiten nachzuweisen. Die erlangte Doktorwürde ist normalerweise ein reputativer Aufstieg entweder im Hochschul-, Instituts- und Politbetrieb oder in der Privatwirtschaft. Dass für viele Promovenden nicht die beiden Basiszielsetzungen die ersten Ränge bekleiden, sondern die Motivation zur Erlangung von Vorteilen im beruflichen und privaten Umfeld sowie das Vorrücken in der gesellschaftlichen Hierarchie, zeigt sich an der zweifelhaften Kunst des Plagiierens. Jüngstes Beispiel: Frauke Brosius-Gersdorf.
Der in schwere Wetter geratenen SPD-Kandidatin für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) wird von dem professionellen und promovierten Plagiatsjäger Stefan Weber in einem 86seitigen, öffentlich zugänglichen Gutachten vorgeworfen, sie habe ihre Dissertation nicht eigenständig verfasst. Das ist zwar gestattet, allerdings in einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit wie Magister-, Diplomarbeit, Dissertation und auch in einer Habilitationsschrift anzugeben. Dazu zählen die weiteren Verfasser sowie eine nachvollziehbare Erläuterung zu dem Teil, den man selbst verfasst hat. Alles ist an Eides statt zu versichern.

In China herrschte lange der Grundsatz, dass der Schüler vom Meister lernte, indem er ihn bestmöglich kopierte. Von diesem kreativlosen Mantra ist man dort abgekommen, seit Marx und Engels in der Wissenschaft kaum noch eine Rolle spielen. Doch das Plagiieren ist auch dort nicht verschwunden. Aber es will gelernt sein, denn die durchaus zweifelhafte Kunst des Plagiierens liegt in der Beherrschung der Sprache und dem semantischen wie syntaktischen Umgang damit. Diese Kunst scheint im Hause Gersdorf jedoch nicht ausgeprägt. An 91 Passagen und etlichen Quellenangaben weist Weber nach, wie sehr sich Aussage und Syntax in der Dissertation (1997) von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift (1998) ihres Gatten ähneln, mitunter übereinstimmen. Oft ist lediglich ein Verb umgestellt oder eine andere Satzart verwendet worden, ohne die Aussage oder zentrale Begriffe auszutauschen oder umzuformulieren. Schriftsteller, Linguisten, Germanisten und Deutschlehrer sind dazu i.d.R. in der Lage.
Weber wirft nicht nur die Frage auf, ob Hubertus Gersdorf als Ghostwriter für seine Gattin fungierte oder ob sie von ihm abgeschrieben habe, was angesichts des in den 1990er Jahren schon lange möglichen Copy & Paste-Prinzips müheloser bewerkstelligt werden konnte als in den 1970ern, als noch getippt werden musste. Er weist auch darauf hin, dass etliche Passagen bereits in früheren Arbeiten von Gersdorf erschienen sind. In einem Interview mit der Welt gibt er zu Protokoll: „Es sind viele Textpassagen, eben fast 100, die die Handschrift einer anderen Person tragen. Handschrift ist eine wissenschaftliche Disziplin, die nennt sich Stilometrie.“ Ihm zufolge habe „ein anderer Autor in die Dissertation eingegriffen.“ Die Prüfung der Dissertation sei aus eigenem Antrieb und im Team erfolgt sowie etwa zur Hälfte aus Eigenmitteln und Spendenaufkommen finanziert worden, erklärte er.
Es sind sehr oft ältere Dissertationen, die mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert sind, als noch keine Software verbreitet war, die das unsaubere, unredliche, wissenschaftliche Fehlverhalten oder Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis hätte entdecken können. Da es aber heute leichter geworden ist, fündig zu werden, wirft dies einen besonders langen Schatten auf die „Prüfung“ der Referenten und Co-Referenten, also der Betreuer des Promovenden. Bei Brosius-Gerdorf war der Referent Horst Dreier (JMU Würzburg), unter dem sie noch vor Ablegen des 2. Staatsexamens und Ableisten ihres Referendariats promoviert wurde. Die Habilitationschrift ihres Gatten war zu diesem Zeitpunkt (1997) noch nicht erschienen, wohl aber andere Publikationen. Angesichts der Fülle an prominenten und weniger prominenten Dissertationen, die in den letzten fünfzehn Jahren mit Plagiatsvorwürfen ins Gerede gerieten, lässt sich folgern, dass die Referenten auf eine genaue Durchsicht und klassische Überprüfung und bei jüngeren Arbeiten auf den Einsatz von Antiplagiats-Software verzichteten.

Neben Weber entdeckten auch VroniPlag, Deborah Weber-Wulff und GuttenPlag Plagiate in etlichen Dissertationen. 2011 verlor Verteidigungsminister Theodor zu Guttenberg (CSU) seinen Doktortitel und trat von seinem Amt zurück. Ebenfalls 2011 verloren die FDP-Politiker Silvana Koch-Mehrin, Georgios Chatzimarkakis und der Jurist Matthias Pröfrock (CDU) ihn. 2012 musste Bijan Djir-Sarai (FDP) und Annette Schavan (CDU) wegen ihrer kassierten Dissertation ihren Posten als Bildungs- und Wissenschaftsministerin aufgeben. Die damalige Kanzlerin Merkel brachte sie im Vatikan unter, Djir-Sarai schied 2013 aus dem Bundestag aus, erreichte ihn über die Landesliste 2017 wieder und blieb bis 2025 dort. Weber sprach hinsichtlich des Wissenschaftsbetriebs schon zu Beginn seiner Plagiatsrecherchen von einem „Systemproblem“.
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