Form- und Verfahrensfehler wirft das Bundesverwaltungsgericht dem 2008 zwischen dem Bundesarbeitsministerium und der Deutschen Post vereinbarten Mindestlohn – 9,80 € – vor und kassierte heute das diesbezügliche Gesetz. Freuen können sich nun all jene Zustellunternehmen, die ihren Beschäftigten gerne Löhne auf dem Niveau der frühen 1980er Jahren zahlen wollen. Sie haben das höchste Verwaltungsgericht der Republik auf ihrer Seite, das sich – so die erste Lesart – mit seinem Urteil den Mechanismen des radikalen Marktes unterworfen hat.
Sind schon 9,80 € lediglich ein karger Erfolg zwischen Bundesarbeitsministerium, ver.di und Deutscher Post gewesen und geeignet, die Tarifautonomie prächtig zu unterminieren, so muss erschüttern, dass die Leipziger Richter sich von den klagenden Parteien – PIN Mail, TNT – haben einwickeln lassen, anstatt nach juristisch gangbaren Wegen zu suchen, deren Klagen abzuweisen. Ebenso muss kritisiert werden, dass sich die Mindestlohn-Koalition handwerkliche Schnitzer erlaubt hat, die wie Sollbruchstellen wirken. Dass sich die Deutsche Post damals, als die Mindestlohnvereinbarung unter Dach und Fach gebracht wurde, die Konkurrenz vom Leib halten wollte, ist bekannt. Dass sie dabei im Verbund mit ihren Verhandlungspartnern aber so rechtsunkundig vorging, ist unverständlich.
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