Wenn die vor wenigen Tagen von der Loebener Polizei veröffentlichten Fotos tatsächlich den exakten Ort des Zusammenpralls widerspiegeln, dann dürfte Dieter Althaus möglicherweise ein gehöriges Maß an Mitschuld an diesem tragischen Geschehnis attestiert werden. Wie die in Wien erscheinende österreichische Tageszeitung Der Standard heute – bereits gestern auch in ihrer Online-Ausgabe – berichtet und sich dabei auf die markierte Unfallstelle der Polizeifotos bezieht, „dürfte Dieter Althaus der getöteten Frau bergauf entgegengekommen sein.“
Obwohl jeder halbwegs erfahrene Skifahrer anhand des veröffentlichten Bildmaterials unschwer erkennen kann, dass eine Bergauffahrt offenbar zur Herausnahme der Geschwindigkeit stattgefunden haben muss – andernfalls wäre die Rechtskurve an der Y-Kreuzung ja zu nehmen gewesen -, reagiert der ermittelnde Staatsanwalt Walter Plöbst laut Der Standard „verärgert“. Man könnte es auch bockig nennen. In seinem Ermittlungszuständigkeitsbereich sind Unfallbilder mit Skizze in die Welt gelangt, die nicht nur hinsichtlich der Schuld- oder Mitschuld des thüringischen Ministerpräsidenten Fragen aufwerfen, sondern auch jene zur möglichen Geschwindigkeit, mit der Althaus unterwegs gewesen war.
Klar ist, dass wer wie Beata Christandl bergab fährt, nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, wenn auf gleicher Spur einer bergauf fährt. Wenn Althaus der Piste entsprechend mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs gewesen wäre – die Rechtskurve war ja bekannt -, hätte er wohl kaum bergauf fahren müssen. Er hätte die Kurve nehmen können. So aber spricht einiges dafür, dass der Thüringenchef keine der Piste, zumindest zur bevorstehenden Kurve angemessene Geschwindigkeit hatte. Er gilt als sportversessen und ließ sich bisher auch gern bei der Ausübung seiner unterschiedlichen sportlichen Passionen ablichten. Abgesehen vom Fußballspiel, dem er nachgeht, setzt er sich gern Risiken aus. Er fährt Motorrad, setzt sich aufs Mountainbike, um von der Höhe in die Tiefe zu rasen, taucht. Alles Sportarten, die in den Unfallstatistiken als Risikosportarten geführt werden. Dass er ausgerechnet auf Skiern zurückhaltend unterwegs gewesen sein könnte, ist daher eher unwahrscheinlich.
Noch leidet Althaus, mit dem die thüringische CDU in den Landtagswahlkampf ziehen will und ihn zum Spitzenkandidaten auserkor, unter Amnesie, wie seine behandelnden Ärzte verbreiteten. Das schützte ihn am Ende, falls ihm fahrlässige Tötung oder ein ähnliches Delikt nachgewiesen würde, nicht vor Strafe. Vor Schuld schon gar nicht. In Österreich drohte ihm bei einem Schuldspruch bis zu einem Jahr Gefängnis. Umso verwunderlicher ist es, dass bereits von einer Verlegung nach Deutschland die Rede ist, während Staatsanwalt Plöbst bisher weder seine Ermittlungen abgeschlossen hat, noch ein Sachverständigengutachten vorliegt, mit dem laut Der Standard, der sich auf die Aussage Plöbst‘ bezieht, „frühestens in vier Wochen“ gerechnet werden könne. Man darf annehmen, das der prominente und politische Rang des zur Zeit noch an Gedächtnisverlust leidenden Unfallbeteiligten Althaus die Loebener Staatsanwaltschaft davon absehen lassen könnte, ihn bis zum Abschluss der Ermittlungen in Österreich festzusetzen. Sollte ihm nachgewiesen werden, dass er der Unfallverursacher gewesen ist, hätte er fortan aber auch in Deutschland ein Problem.

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