Was die lokalen Omas gegen Rechts noch durften, wurde der AfD medienwirksam von der Stadt Dortmund verwehrt: die Abbildung des Stadtwappens auf ihren Wahlplakaten und Nutzung in sozialen Medien zur Kommunalwahl am 14. September. Die Stadt, die seit Jahren nicht nur von innerstädtischen Baustellen geprägt ist, sondern auch von Verwahrlosung im city-nahen Bereich wie der Nordstadt, stellte deshalb einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Nun aber zog die Stadt ihren Antrag zurück, nachdem ihr das Gericht in einem Hinweis zur rechtlichen Einschätzung zu verstehen gegeben habe, dass eine Aussicht auf Erfolg kaum zu erwarten sei. Die AfD hatte mit der Ungleichbehandlung bei der Verwendung des Wappens im Vergleich zu den Omas gegen Rechts argumentiert. Zudem habe die Partei die gestalterische Einzigartigkeit des stilisierten Adlers bezweifelt und in Abrede gestellt, dass die Stadt über die Nutzung bestimmen könne. Das Gericht folgte in seiner Rechtseinschätzung weitgehend der Argumentation der AfD. Tatsächlich ziert ein solcher Raubvogel mit agressivem Blick, rotem Schnabel und roten Krallen auf gelbem Hintergrund etliche kommunale Wappen.
Die Stadt gab klein bei. Sie kündigte an, zu prüfen, was sie unternehmen könne, um „ihr“ Wappen künftig besser zu schützen und ist nach wie vor der Auffassung, dass das Wappen ohne Genehmigung nicht auf AfD-Wahlplakaten verwendet werden dürfe. „Das Stadtwappen bleibt ein geschütztes Hoheitszeichen und ist kein Werbeträger für parteipolitische Zwecke.“ Einsicht sieht anders aus.
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