Nun ist also auch seit heute in der Verhandlung der Klage gegen das Verbot des Magazins Compact, das von allen sich in der sogenannten „Zivilgesellschaft“ und „unserer Demokratie“ verortetenden Parteien und Medien mit „rechtsextrem“ attribuiert wird, erst- wie letztinstanzlich Recht gesprochen worden. Schon mit der vor einem Jahr von der Compact GmbH mit Geschäftsführer Jürgen Elsässer dagegen gerichteten einstweiligen Verfügung konnte das Magazin ein Erscheinungsverbot verhindern. In dem abschließenden Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts werden die von Faeser angeführten Verbotsgründe als nicht ausreichend bewertet.
Noch unter dem einstigen unglücklich agierenden Verfassungsschutzpräsidenten und später verhinderten Bundesparlamentarier Haldenwang war der regierungsmeinungskonforme Verfassungsschutz 2021 zu der inzwischen zum Running Gag abgestiegenen Erkenntnis gekommen, bei Compact-Magazin GmbH handele sich aufgrund seiner inhaltlichen Ausrichtung um eine „gesichert rechtsextreme Vereinigung“ und hatte Faeser damit eine Blaupause für das Verbot sowie die Aberkennung des Vereinsstatus präsentiert. Die Leipziger Bundesrichter gelangten im weiteren jedoch zu der Einschätzung, die als verfassungsfeindlich bezeichneten Inhalte seien für das Magazin und weiterer Publikationen des Verlags nicht „prägend“, somit innerhalb des Rahmens der Meinungsfreiheit.
Dazu lieferte eine belehrende Begründung für alle, die glauben, die Meinungsfreiheit mit vorschnellen Rufen nach Verboten ausreichend zu würdigen. „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Da bleibt noch etwas für Rosinenpicker, wobei in diesem Kontext auf die Linke verwiesen sei, die auf eine Überwindung des geltenden Systems und die Realisierung einer sozialistisch geprägten Gesellschaftsordnung hinarbeitet und das öffentlich verbreitet. So dürfe man „den Kapitalismus nicht stützen“, man müsse „ihn stürzen“ und „sich dagegenstemmen und die Systemfrage stellen, ganz klar“, gab die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vor wenigen Wochen bekannt. Eine Aussage, die sich in einer Weise gegen das Grundgesetz richtet, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein dürfte.
Nach der Blamage des von Faeser hinterlassenen „Gutachtens“ des Verfassungsschutzes zur „gesichert rechtsextrem“ eingeschätzten AfD, das sich als Ansammlung zahlloser öffentlicher Äußerungen einzelner Abgeordneter und Parteimitglieder und überwiegend unsubstantiierter Bewertungen und Begründungen der Verfassungsschützer entpuppte, ist es bereits die zweite Ohrfeige für Faesers Rechtsauffassung, die selbst Juristin ist. Magazingründer Elsässer und seine Redaktion feiern das Urteil entsprechend und haben T-Shirts mit dem Aufdruck „Bundesregierung Besieger“ produzieren lassen. Doch der wahre Sieger ist die Meinungsfreiheit.

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